Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 05.02.2026
Teil A – Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von BRYX mit
- Verbrauchern (§ 13 BGB),
- Unternehmern (§ 14 BGB)
- sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
(gemeinsam „Kunden“).
- Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag
- über Websites von BRYX (insb. bryxtoys.com, bryxagency.com und verbundene Domains),
- über Online-Shops oder Plattformen,
- per E-Mail, schriftlich oder mündlich
- oder im Rahmen individueller Projekt- oder Lizenzverträge
zustande kommt.
- „BRYX“ im Sinne dieser AGB ist die BRYX Toys UG (haftungsbeschränkt), Französische Str. 20, 10117 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 251037 B, vertreten durch den Geschäftsführer Gary Fleischer (USt-IdNr.: DE 361541440). Soweit künftig weitere Gesellschaften unter der Marke „BRYX“ diese AGB gegenüber ihren Kunden wirksam in Bezug nehmen, gelten diese AGB entsprechend auch für diese Gesellschaften; Vertragspartnerin ist in diesem Fall die im Angebot, Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausdrücklich als solche bezeichnete Gesellschaft.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BRYX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn BRYX in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für alle zukünftigen Verträge zwischen BRYX und dem Kunden, ohne dass BRYX in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
- Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht nach Maßgabe von § 2 dieser AGB. In diesen AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Personen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität und ihrer rechtlichen Geschlechtseintragung.
- Alle Kunden gemäß § 1 Abs. 1 stellen sicher, dass sie den Inhalt dieser AGB verstehen. Soweit erforderlich, hat der Kunde auf eigene Kosten eine Übersetzung oder rechtliche Beratung einzuholen. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; etwaige Übersetzungen dienen lediglich der Orientierung.
§ 2 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, UN-Kaufrecht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der gewährte Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen BRYX und dem Kunden Berlin, Deutschland. BRYX ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist – soweit nichts anderes vereinbart – der Sitz von BRYX.
§ 3 Rangfolge, individuelle Vereinbarungen
- Individuell getroffene Vereinbarungen (insbesondere Einzelverträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rahmenverträge, Statement-of-Work-/Leistungsbeschreibungen, Technikprotokolle) haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie von diesen abweichen.
- Diese AGB gelten ergänzend und füllen Lücken, soweit individuelle Vereinbarungen keine abweichende oder weitergehende Regelung enthalten.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen individueller Verträge und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
§ 4 Besondere Regelungen für Verbraucher
- Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), gelten für ihn die in Deutschland zwingenden Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere zu
- Widerrufsrechten bei Fernabsatzverträgen,
- Gewährleistungsfristen,
- Haftung und Produktsicherheit.
- Soweit Bestimmungen dieser AGB mit zwingenden Verbraucherrechten unvereinbar sind, gehen die gesetzlichen Verbraucherrechte vor; die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
- Verbraucher haben – soweit einschlägig – ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das BRYX gesondert in einer Widerrufsbelehrung informiert. Dieses Widerrufsrecht kann für bestimmte Verträge (insbesondere über individuell angefertigte Waren) gesetzlich ausgeschlossen sein; Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Widerrufsbelehrung und den produktbezogenen Angaben.
§ 5 Besondere Regelungen für Unternehmer
- Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB die Regelungen dieses § 5.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht. Etwaige Rücknahmen nicht mangelhafter Ware erfolgen ausschließlich freiwillig auf Kulanzbasis und nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit BRYX.
- Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Ablieferung im Rahmen des Zumutbaren zu untersuchen und etwaige Mängel BRYX unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sowie Transportschäden sind BRYX spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich oder in Textform mitzuteilen; verborgene Mängel spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistung) von Unternehmern beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche
- wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von BRYX oder ihrer Erfüllungsgehilfen,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- sowie Ansprüche aus übernommenen Garantien; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Unternehmer versichern, dass sie zum Erwerb der Waren bzw. zur Beauftragung der Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. BRYX ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen (z. B. Gewerbenachweis, Handelsregisterauszug, USt-ID).
§ 6 Angebot, Vertragsschluss
- Alle Angebote von BRYX, gleich in welcher Form, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt grundsätzlich zustande durch
- Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots von BRYX durch den Kunden, oder
- Auftragsbestätigung von BRYX, oder
- konkludente Annahme, z. B. durch Auslieferung der Ware oder Beginn mit der Leistungserbringung, jeweils nach Maßgabe der in Teil B–D geregelten Besonderheiten.
- Für Verträge, die über den Online-Shop von BRYX geschlossen werden, gelten ergänzend die besonderen Regelungen in Teil B dieser AGB.
- BRYX behält sich vor, Bestellungen oder Anfragen von Kunden aus wichtigem Grund abzulehnen (z. B. fehlende Bonität, offene Forderungen, Missbrauchsverdacht, nicht belieferbare Länder).
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen, Bonitätsprüfung
- Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro.
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise als Bruttopreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
- Versandkosten, Verpackung, Zölle, Gebühren, Abgaben und sonstige Nebenkosten sind – soweit anfallend – im Angebot/Shop gesondert ausgewiesen und vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten (z. B. Vorkasse, Kreditkarte, PayPal, Rechnung, SEPA-Lastschrift) werden im jeweiligen Angebot, im Bestellprozess oder auf der Website angegeben.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von BRYX
- gegenüber Verbrauchern sofort fällig und ohne Abzug zahlbar,
- gegenüber Unternehmern innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Für Erstbestellungen von B2B-Kunden (Händler, Wiederverkäufer, Großhandel) behält sich BRYX vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern.
- BRYX ist berechtigt, bei Unternehmern vor oder nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen und
- Bestellungen zu begrenzen,
- Vorkasse zu verlangen,
- oder Lieferungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist BRYX berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine angemessene Mahnpauschale zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche
- rechtskräftig festgestellt,
- unbestritten oder
- von BRYX anerkannt sind.
Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Rechte des Kunden nach § B5 dieser AGB unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller BRYX aus dem jeweiligen Vertrag zustehenden Forderungen Eigentum von BRYX.
- Gegenüber Unternehmern gilt darüber hinaus:a) BRYX behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
b) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er BRYX bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (inkl. Umsatzsteuer) gegen seine Abnehmer ab. BRYX nimmt die Abtretung bereits jetzt an.
c) Der Unternehmer bleibt zum Einzug der Forderungen ermächtigt; BRYX kann diese Ermächtigung im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse widerrufen.
- Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde BRYX unverzüglich in Textform mitzuteilen.
§ 9 Haftung
- BRYX haftet unbeschränkt für Schäden aus
- der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, schuldhaften oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BRYX, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
- für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BRYX, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von BRYX auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Eine weitergehende Haftung von BRYX auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben
- zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
- etwaige von BRYX ausdrücklich übernommene Garantien,
- sowie zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden.
- Soweit die Haftung von BRYX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BRYX.
§ 10 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, die BRYX oder ihre Lieferanten oder Dienstleister ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden BRYX für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Leistung. Höhere Gewalt sind insbesondere Ereignisse wie
- Naturkatastrophen,
- Krieg, Terroranschläge, Unruhen,
- behördliche Maßnahmen, Embargos,
- Epidemien, Pandemien, Quarantäneanordnungen,
- Arbeitskämpfe, Strom- und Internetausfälle,
- schwerwiegende Betriebsstörungen, Lieferkettenstörungen, Transportengpässe,
soweit BRYX diese Umstände nicht zu vertreten hat.
- BRYX wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren, soweit möglich.
- Dauert die Behinderung länger als 3 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall erstattet.
§ 11 Schutzrechte, Know-how
- Sämtliche von BRYX im Rahmen der Vertragsbeziehung bereitgestellten oder zugänglich gemachten Unterlagen und Inhalte (insbesondere Entwürfe, Renderings, CAD-/Konstruktionsdaten, Stücklisten, Bauanleitungen, Kalkulationen, Muster, Prototypen, Präsentationen und sonstige Projektunterlagen) gelten – soweit nicht ausdrücklich als öffentlich gekennzeichnet – als vertraulich und dürfen ohne vorherige Zustimmung von BRYX weder an Dritte weitergegeben noch außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks genutzt werden.
- Der Kunde erhält hieran – soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere
- Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung,
- eigene Herstellung, 3D-Scan, Nachbau oder Replikation von Klemmbausteinmodellen oder -sets oder Teilen davon,ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von BRYX zulässig.
- Die Besonderheiten für Agenturleistungen und Lizenzen ergeben sich ergänzend aus Teil C und Teil D dieser AGB.
§ 12 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BRYX gelten die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf den Websites von BRYX sowie ggf. gesonderte Vereinbarungen mit Kunden (z. B. Auftragsverarbeitungsverträge).
§ 13 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Teil B – Besondere Bestimmungen für Online-Shop und Produktkauf
§ B1 Anwendungsbereich
- Die Bestimmungen dieses Teils B gelten ergänzend für alle Verträge über den Kauf von
- BRYX-Produkten (Sets, Einzelsteine, Zubehör, Merchandise)
über den Online-Shop von BRYX oder im Wege des Fernabsatzes.
- BRYX-Produkten (Sets, Einzelsteine, Zubehör, Merchandise)
- Soweit in diesem Teil B nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Bestimmungen des Teils A.
§ B2 Vertragsschluss im Online-Shop
- Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
- Der Kunde kann die im Shop angebotenen Produkte über das Warenkorbsystem auswählen. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern oder löschen. Durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“ o. ä.) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb befindlichen Waren ab.
- BRYX kann das Angebot innerhalb einer angemessenen Frist annehmen, insbesondere durch
- ausdrückliche Annahmeerklärung (z. B. per E-Mail),
- Versand der Ware,
- oder Aufforderung zur Zahlung (z. B. bei Vorkasse).
- Der Vertragstext wird von BRYX regelmäßig nicht in für den Kunden unmittelbar abrufbarer Form gespeichert. Der Kunde kann den Vertragstext vor Abgabe der Bestellung über die Druck- bzw. Speicherfunktion seines Browsers sichern. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde die gesetzlich erforderlichen Informationen sowie diese AGB nochmals in Textform.
- Die automatisierte Bestellbestätigung (Eingangsbestätigung) dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei BRYX eingegangen ist. Sie stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
- Sollte ein bestelltes Produkt ausnahmsweise trotz Anzeige im Online-Shop nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sein (z. B. aufgrund von Bestandsabweichungen oder technischen Fehlern), ist BRYX berechtigt, das Angebot des Kunden nicht anzunehmen. BRYX informiert den Kunden hierüber unverzüglich in Textform; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
- Ist ein Vertrag im Einzelfall bereits zustande gekommen und stellt sich danach heraus, dass BRYX die bestellte Ware ohne eigenes Verschulden nicht liefern kann, ist BRYX berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 9 dieser AGB.
§ B3 Liefergebiet, Lieferfristen, Gefahrübergang
- BRYX liefert standardmäßig in die im Online-Shop jeweils auswählbaren Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die jeweils aktuellen Lieferländer und Versandkosten sind in den Versandinformationen im Shop angegeben.
- Lieferungen in andere Staaten erfolgen – sofern überhaupt angeboten – nur nach vorheriger individueller Vereinbarung und unter Beachtung der jeweils geltenden zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen. BRYX kann den Vertrieb bestimmter Waren territorial beschränken, insbesondere aufgrund lizenzrechtlicher Vorgaben. Solche Beschränkungen werden im Online-Shop bzw. im Angebot ausgewiesen.
- Lieferfristen werden im Bestellprozess oder im Angebot angegeben. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich nicht um Fixtermine.
- Für Verbraucher gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfänger über. Dies gilt auch bei Versendungskauf. - Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, sobald BRYX die Ware der Transportperson übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn BRYX die Transportkosten trägt.
§ B4 Preise, Versandkosten, Besonderheiten B2B-Händler
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop bzw. im Angebot angegebenen Preise.
- Im Shop können nach Registrierung und Freischaltung als Händler / B2B-Kunde spezielle Einkaufspreise (Händler-EK) angezeigt werden. Diese gelten ausschließlich für Unternehmer und nur für den jeweils freigeschalteten Account.
- Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.
- Für Bestellungen von Händlern, Wiederverkäufern und sonstigen B2B-Kunden zu Händlerkonditionen trägt der Kunde die Versandkosten zusätzlich zum Nettowarenwert der bestellten Ware. Die Versandkosten betragen mindestens 15,00 € netto. Soweit 3 % des Nettowarenwerts der Bestellung einen höheren Betrag ergeben, werden Versandkosten in Höhe von 3 % des Nettowarenwerts berechnet. BRYX ist berechtigt, im Einzelfall abweichende Versandkosten zu berechnen, wenn dies aufgrund von Gewicht, Volumen, Teillieferungen, Expressversand, besonderer Verpackung oder abweichendem Lieferort sachlich erforderlich ist; hierauf wird der Kunde vor Vertragsschluss hingewiesen.
- Für Erstbestellungen von B2B-Kunden ist BRYX berechtigt, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern. Für Folgebestellungen gilt grundsätzlich ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- BRYX kann Händlern ein internes Kreditlimit einräumen. Bei Überschreiten dieses Limits oder bei Zahlungsverzug ist BRYX berechtigt, weitere Lieferungen auf Vorkasse umzustellen oder zurückzuhalten.
§ B5 Sachmängelhaftung (Gewährleistung), fehlende Teile
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel 2 Jahre ab Lieferung.
- Für Unternehmer gelten ergänzend zu § 5 dieser AGB die folgenden Regelungen:
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
- Die in § 5 Abs. 3 dieser AGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht ist zu beachten.
- Ist die gelieferte Ware mangelhaft, stehen dem Kunden – vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen – zunächst die gesetzlichen Nacherfüllungsrechte zu (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). BRYX ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu wählen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
- Fehlen einzelne Steine oder Bauteile eines Sets, kann der Kunde BRYX über die im Shop angegebenen Kontaktwege (insb. Kontaktformular / Support) kontaktieren. BRYX liefert fehlende Steine in der Regel kostenfrei nach, soweit der Kunde die Lieferung nachweist und keine missbräuchliche Nutzung vorliegt. Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt besteht in solchen Fällen nur, wenn die Nachlieferung fehlgeschlagen ist oder BRYX sie unberechtigt verweigert.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz richten sich nach § 9 dieser AGB.
§ B6 Widerrufsrecht für Verbraucher, Rücksendungen, Sonderanfertigungen
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten (Frist, Ausübung, Folgen des Widerrufs) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Widerrufsbelehrung, die dem Kunden im Bestellprozess zur Verfügung gestellt wird und auf der Website abrufbar ist.
- Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- in den weiteren gesetzlich geregelten Fällen (z. B. bei bestimmten versiegelten Waren nach Öffnung der Versiegelung, sofern einschlägig).
Solche Produkte können im Shop als „Sonderanfertigung“ oder vergleichbar gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung hat deklaratorische Bedeutung; maßgeblich für den Ausschluss des Widerrufsrechts ist die gesetzliche Definition.
- Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern BRYX nicht ausdrücklich etwas anderes zusagt.
- Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
- Für Unternehmer gilt:
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
- Rückgaben nicht mangelhafter Ware bedürfen der vorherigen Zustimmung von BRYX und erfolgen ausschließlich freiwillig.
- BRYX kann die Rücknahme davon abhängig machen, dass die Ware sich in ungeöffneter, unbeschädigter Originalverpackung / Versiegelung befindet und sich im wiederverkaufsfähigen Zustand befindet.
- Eventuelle Gutschriften erfolgen nach Prüfung der zurückgesandten Ware und können mit einem angemessenen Bearbeitungsabschlag verbunden sein.
§ B7 Online-Vertrieb durch Händler, Preise (B2B)
- B2B-Händler erwerben BRYX-Produkte grundsätzlich zum Wiederverkauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
- BRYX kann gegenüber Händlern unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) aussprechen (z. B. die im BRYX-Shop angegebenen Endkundenpreise). Die Händler sind grundsätzlich in ihrer Preisgestaltung frei. BRYX erwartet jedoch, dass Händler die Marke BRYX nicht durch missbräuchliche Dauerrabattierung oder „Ramschpreis“-Vermarktung beschädigen. Zulässige Instrumente zur Markenführung (z. B. selektiver Vertrieb) können in separaten Vereinbarungen geregelt werden.
- Der stationäre Wiederverkauf im eigenen Ladengeschäft sowie der Verkauf über den eigenen Online-Shop des Händlers ist grundsätzlich zulässig.
- Der Verkauf über Online-Marktplätze (z. B. Amazon, eBay, Marktplatzfunktion großer Händlerplattformen) kann von der vorherigen Zustimmung von BRYX abhängig gemacht werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. BRYX kann eine Zustimmung aus wichtigem Grund verweigern oder mit Qualitäts- und Markenrichtlinien verbinden.
- Der Händler ist verpflichtet, beim Vertrieb von BRYX-Produkten alle anwendbaren gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere zu Produkt- und Spielzeugsicherheit, Alterskennzeichnungen und Kennzeichnungspflichten.
- Es besteht kein Anspruch des Händlers auf die Begründung oder Beibehaltung eines bestimmten Händlerstatus oder auf die Gewährung bestimmter Händlerkonditionen. BRYX ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit einem Händler – insbesondere die Einräumung von Händlerkonditionen und den Zugang zum Händlerbereich des Online-Shops – jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einzuschränken oder zu beenden. Bereits bestätigte Bestellungen bleiben hiervon unberührt. Gesetzliche Beschränkungen, insbesondere aus dem Kartellrecht, bleiben unberührt.
Teil C – Besondere Bestimmungen für Agentur- / Projektleistungen
§ C1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Die Bestimmungen dieses Teils C gelten für alle von BRYX erbrachten Agentur- und Projektleistungen, insbesondere
- Konzeption, Design und Entwicklung von Klemmbaustein-Sets und -Modellen für Unternehmen, Institutionen und Organisationen,
- Entwicklung und Lieferung von Aktions- oder Promotionsartikeln (z. B. kleine Themen-Sets, Give-aways),
- sonstige kreative und beratende Leistungen im Zusammenhang mit Klemmbausteinen (im Folgenden zusammenfassend „Agenturleistungen“).
- Für Großmodelle, langfristige Rahmenprojekte und komplexe Lizenzkooperationen gelten vorrangig die jeweils individuell abgeschlossenen Verträge, Rahmenverträge, Statement-of-Work / Leistungsbeschreibungen und Technikprotokolle. Dieser Teil C findet insoweit ergänzend Anwendung, soweit die individuellen Vereinbarungen keine abweichenden Regelungen enthalten.
- Im Zweifel ist die Einordnung als Agenturleistung unabhängig von der Bezeichnung im Angebot; maßgeblich ist die Art der Tätigkeit (kreative/konzeptionelle Entwicklung und projektbezogene Fertigung/Lieferung).
§ C2 Leistungsumfang, Projektphasen, künstlerische Freiheit
- Inhalt, Umfang und zeitliche Abfolge der Agenturleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und ggf. ergänzenden Leistungsbeschreibungen.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gliedern sich Agenturprojekte typischerweise in die folgenden Phasen:
- Briefing / Bedarfsklärung,
- Konzept / Entwurf (z. B. Grob- und Feinkonzept, Visualisierungen, Renderings),
- Prototyp / Muster (soweit vereinbart),
- Finalisierung / Produktion,
- Lieferung / Übergabe.
- BRYX erbringt die Agenturleistungen auf Grundlage des Briefings und der Ziele des Kunden. Innerhalb dieses Rahmens steht BRYX eine angemessene künstlerische und technische Gestaltungsfreiheit zu. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Ausführungen im Detail (z. B. exakte Stein-zu-Stein-Replikation bestimmter Vorlagen, exakte Bildwinkel etc.) besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Geschmacksänderungen des Kunden nach Freigabe von Konzepten, Entwürfen oder Mustern gelten als Änderungswünsche / Mehrleistungen und werden gesondert vergütet (vgl. § C4 und § C5), sofern BRYX sich nicht aus Kulanz zur Anpassung ohne Mehrvergütung bereit erklärt.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet BRYX bei Agenturleistungen keinen fortlaufenden Betrieb, keine laufende Wartung oder Betreuung der gelieferten Modelle und Artikel, sondern lediglich die vertragsgemäße Herstellung und Lieferung.
§ C3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, BRYX alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Vorgaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:
- Logos, Marken und sonstige Kennzeichen,
- Design- und CI-Richtlinien,
- gewünschte Motive, Vorlagen, Bildmaterial,
- Angaben zu Zielgruppe und Einsatzzweck,
- gewünschte Stückzahlen, Terminvorgaben sowie Lieferadressen.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung durch BRYX entgegenstehen (vgl. Teil D).
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich etwaige Leistungsfristen angemessen. Mehraufwände und Verzögerungen, die auf verspätete, unvollständige oder geänderte Kundenangaben zurückzuführen sind, kann BRYX dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.
- Soweit BRYX dem Kunden Entwürfe, Vorlagen oder Muster zur Prüfung und Freigabe übermittelt, hat der Kunde diese innerhalb der vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben oder unter Angabe konkreter Änderungswünsche abzulehnen.
§ C4 Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)
- Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss, insbesondere nach Freigabe von Konzepten, Entwürfen oder Mustern, gelten als Change Requests und führen zu einer Anpassung von Leistungsumfang, Vergütung und Zeitplan, sofern BRYX der Änderung zustimmt.
- BRYX wird dem Kunden auf Wunsch die Auswirkungen des Change Requests auf
- Vergütung (z. B. zusätzliche Pauschalen oder Stunden-/Tagessätze) und
- Terminplanung
zumindest in Textform mitteilen. Erteilt der Kunde daraufhin den Auftrag zur Umsetzung, gelten die geänderten Konditionen als vereinbart.
- Kleinere Änderungen, die den Aufwand von BRYX nur unwesentlich erhöhen, kann BRYX nach eigenem Ermessen ohne Berechnung gesonderter Vergütung umsetzen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Spontane zusätzliche Wünsche, die erkennbar über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten – soweit BRYX sie umsetzt – als Mehrleistungen und werden nach den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen bzw. Pauschalen abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ C5 Vergütung, Fremdkosten, Materialkosten
- Die Vergütung für Agenturleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot / Vertrag. Sie kann insbesondere bestehen aus
- Konzeptions- und Kreativhonoraren,
- Produktionspauschalen pro Stück,
- einmaligen Projektpauschalen,
- sowie ggf. separaten Lizenz-, Nutzungs- oder Servicegebühren.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Fremdkosten (z. B. Druckkosten, Transport- und Verpackungskosten, besondere Materialien, Zölle, Gebühren) sowie Materialkosten (z. B. Steine, Spezialteile) im Angebot gesondert ausgewiesen oder als Bestandteil von Produktionspauschalen berücksichtigt.
- Sofern BRYX im Auftrag des Kunden Fremdleistungen Dritter bezieht (z. B. Druckereien, Logistikdienstleister), kann BRYX diese im eigenen Namen beauftragen und dem Kunden weiterberechnen. BRYX ist in der Auswahl dieser Dienstleister nach billigem Ermessen frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Mehrleistungen, die auf Change Requests, nachträglichen Kundenwünschen oder mangelnder Mitwirkung beruhen, werden insbesondere bei Unternehmern auf Basis der vereinbarten oder üblichen Stundensätze bzw. Pauschalen abgerechnet.
- Sofern im Angebot Stückzahlen vereinbart sind, gelten diese gegenüber Unternehmern – soweit nicht ausdrücklich als Fixmenge bezeichnet – als ca.-Mengen. BRYX ist berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der vereinbarten Stückzahl vorzunehmen (Toleranz).
- Bei Mehr- oder Minderlieferungen innerhalb der Toleranz erfolgt die Abrechnung nach der tatsächlich gelieferten Stückzahl zum vereinbarten Stückpreis bzw. nach der vereinbarten Stückkalkulation.
- Eine Minderlieferung innerhalb der Toleranz stellt keinen Mangel dar und begründet keine Ansprüche des Kunden auf Nachlieferung, Vertragsstrafe oder Schadensersatz, soweit BRYX die Minderlieferung nicht zu vertreten hat.
- Liefert BRYX innerhalb der Toleranz mehr als die vereinbarte Stückzahl, gilt die Mehrlieferung als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Mehrlieferung in Textform widerspricht. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist BRYX berechtigt, die Mehrmenge auf eigene Kosten zurückzunehmen oder die Abrechnung entsprechend zu korrigieren
§ C6 Abnahme von Agenturleistungen, Abnahmefiktion
- Soweit Agenturleistungen werkvertraglichen Charakter haben (z. B. Erstellung eines bestimmten Sets, Modells oder einer bestimmten kreativen Leistung), bedürfen sie der Abnahme durch den Kunden.
- BRYX kann dem Kunden für abnahmepflichtige Leistungen
- Zwischenergebnisse (z. B. Entwürfe, Renderings, Muster) und
- das Endergebnis
zur Abnahme vorlegen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die zur Abnahme vorgelegten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder unter Angabe wesentlicher Mängel zu verweigern. Als angemessen gilt – sofern nichts anderes vereinbart – eine Frist von 7 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung über die Abnahmebereitschaft.
- Abnahmefiktion: Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
- BRYX dem Kunden die Abnahmebereitschaft der Leistung mitgeteilt hat,
- eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt wurde,
- der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Benennung wesentlicher Mängel verweigert und
- der Kunde die Leistung tatsächlich nutzt oder weiterverwendet (z. B. Verteilung der Sets, Einsatz in Kampagnen).
- Geringfügige, die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigende Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
§ C7 Termine, Verschiebungen, Stornierung von Agenturprojekten
- Vereinbarte Projekt- oder Liefertermine sind – vorbehaltlich ausdrücklicher Fixterminvereinbarungen – keine Fixtermine im rechtlichen Sinne. Verschieben sich Termine aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden (z. B. verspätete Freigaben, fehlende Mitwirkung, Änderungswünsche), verschieben sich auch die Leistungstermine von BRYX angemessen.
- Kommt es aufgrund von Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere verspätete Freigaben, fehlende Mitwirkung oder nachträgliche Änderungswünsche), dazu, dass das Projekt nicht wie ursprünglich vorgesehen in den von BRYX eingeplanten Zeitfenstern bearbeitet werden kann, ist BRYX berechtigt, das Projekt im Rahmen der internen Ressourcenplanung neu zu priorisieren und auf einen späteren verfügbaren Zeitraum zu verschieben. Hierdurch kann sich der ursprünglich avisierte Liefer- oder Nutzungstermin auf einen angemessenen späteren Zeitpunkt verlagern. BRYX informiert den Kunden über den neu vorgesehenen Zeitraum. Ansprüche des Kunden wegen Verzugs bestehen insoweit nicht, als die Verzögerung auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat.
- Wünscht der Kunde die Verschiebung eines bereits terminierten Projekts, bemühen sich die Parteien um einen neuen Termin. Soweit BRYX aufgrund bereits eingeleiteter oder angefallener Leistungen (z. B. gebuchte Fremdleistungen, bestellte Materialien) Kosten entstanden sind, sind diese vom Kunden zu tragen. Bereits vereinbarte Stornopauschalen können in Abstimmung der Parteien angemessen reduziert werden.
- Stornierung durch den Kunden:
Der Kunde kann Agenturprojekte jederzeit vor vollständiger Durchführung stornieren. In diesem Fall hat BRYX Anspruch auf eine pauschalierte Vergütung in folgender Höhe, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist:,- a) Storno bis 90 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- oder Hauptnutzungstermin:
30 % der vereinbarten Netto-Gesamtvergütung - b) Storno zwischen 89 und 60 Kalendertagen vor dem Termin:
50 % der vereinbarten Netto-Gesamtvergütung; - c) Storno zwischen 59 und 30 Kalendertagen vor dem Termin:
75 % der vereinbarten Netto-Gesamtvergütung; - d) Storno weniger als 30 Kalendertage vor dem Termin oder nach bereits erfolgtem Wareneinkauf / Produktionsbeginn:
100 % der vereinbarten Netto-Gesamtvergütung.
- a) Storno bis 90 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- oder Hauptnutzungstermin:
- Die vorstehenden Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen sowie typischerweise bestehende Möglichkeiten der anderweitigen Verwendung bereits beschaffter Materialien (z. B. Wiederverwendung von Klemmbausteinen in anderen Projekten oder im Einzelsteinverkauf). Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass BRYX kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. BRYX kann im Einzelfall einen höheren Schaden geltend machen, wenn dieser konkret nachgewiesen wird.
- Bereits bestellte oder produzierte Waren und Materialien, die im Zusammenhang mit dem stornierten Projekt beschafft wurden, können von BRYX nach eigenem Ermessen:
- a) dem Kunden gegen Zahlung des entsprechenden Waren- bzw. Materialanteils überlassen,
- b) für andere Projekte oder Produkte verwendet,
- c)im Einzelsteinverkauf eingesetzt,
- d) recycelt oder eingelagert werden.Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe bestimmter Materialien oder auf Anrechnung etwaiger Erlöse aus einer späteren Verwendung besteht – vorbehaltlich des Nachweises eines wesentlich geringeren Schadens im vorstehenden Absatz.
- Gesetzliche Rücktrittsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ C8 Sachmängel bei Agenturleistungen
- Für Mängel an Agenturleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Gegenüber Unternehmern gelten die Verjährungsfristen und Rügepflichten gemäß § 5 und § B5 entsprechend.
- Als Mangel gilt nicht, wenn eine Leistung lediglich nicht dem subjektiven Geschmack des Kunden entspricht, obwohl sie dem freigegebenen Konzept, den vereinbarten Anforderungen und dem vereinbarten Zweck entspricht.
- BRYX ist zur Nacherfüllung berechtigt, und zwar nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder ggf. Neuerstellung der Leistung, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, richten sich nach § 9 dieser AGB.
- Mengenabweichungen innerhalb der in § C5 geregelten Toleranz gelten nicht als Mangel.
Teil D – Besondere Bestimmungen zu Lizenzen, Marken, Referenzen & IP
§ D1 Anwendungsbereich
- Die Bestimmungen dieses Teils D gelten ergänzend zu § 11 dieser AGB für
- die Nutzung von Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen des Kunden durch BRYX im Rahmen von Projekten,
- die Nutzung von BRYX-eigenen Schutzrechten (z. B. Designs, Modelle, Anleitungen, Fotos, Renderings),
- Referenznennungen und PR-Aktivitäten,
- sowie – soweit einschlägig – Lizenzvereinbarungen mit Dritten.
- Individuelle Markenlizenzverträge (z. B. mit Profi-Sportvereinen, Verbänden oder Markeninhabern) gehen den Regelungen dieses Teils D vor. Dieser Teil D gilt insoweit ergänzend und für Fälle, in denen keine speziellen Lizenzverträge abgeschlossen wurden.
§ D2 Nutzung von Marken und Logos des Kunden
- Soweit für die Durchführung von Agenturleistungen oder Projekten erforderlich, räumt der Kunde BRYX ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an seinen Marken, Logos, Kennzeichen, Designs, Texten und sonstigen geschützten Inhalten ein, beschränkt auf
- die Erstellung der vereinbarten Modelle, Sets und Materialien,
- deren Produktion, Verpackung und Lieferung,
- sowie ggf. die vertraglich vereinbarte Verwendung (z. B. interne Nutzung, Kundenaktionen).
- Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und dass die vorgesehene Nutzung durch BRYX keine Rechte Dritter verletzt.
- Der Kunde stellt BRYX von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den vom Kunden gelieferten Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, sofern der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
- Eine Nutzung von Kundenmarken für eigene, über das konkrete Projekt hinausgehende Vermarktung (z. B. regulärer Verkauf eines kundenspezifischen Sets an Dritte) bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung (z. B. Markenlizenzvertrag) und ist durch diese AGB nicht gedeckt.
§ D3 BRYX-eigene Schutzrechte, Nutzungsrechte des Kunden
- Unbeschadet von § 11 dieser AGB gilt:
BRYX steht (soweit BRYX hieran berechtigt ist) die ausschließliche Inhaberschaft der für die Verwertung erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an von BRYX entwickelten Klemmbaustein-Modellen, Set-Designs, Anleitungen, Renderings, Fotos, Grafiken, Texten, Layouts, Verpackungsdesigns, Software, Datenbanken und sonstigem Know-how zu – auch wenn diese auf Wunsch oder Vorgaben des Kunden erstellt wurden. - Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an diesen Leistungen lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
- die Modelle oder Sets eigenständig nachzubauen, nachzuproduzieren oder herstellen zu lassen,
- Bauanleitungen, Renderings, CAD-Daten oder sonstige Unterlagen Dritten zur eigenen Produktion zur Verfügung zu stellen,
- die Modelle oder Sets durch 3D-Scan, Vervielfältigung oder Reverse Engineering nachzubilden,
- die Leistungen außerhalb des vereinbarten Kontextes zu nutzen (z. B. für eigene Produktlinien).
- Eine weitergehende Nutzung (z. B. langfristige oder exklusive Nutzungsrechte, Nutzung in weiteren Kampagnen, Nutzung auf digitalen Plattformen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ggf. zusätzlicher Vergütung.
- Nichts in diesen AGB hindert BRYX daran, allgemeine Ideen, Kenntnisse und Erfahrungen, die im Rahmen eines Projekts gewonnen werden, für andere Kunden oder eigene Produkte zu verwenden, sofern dabei keine spezifischen vertraulichen Informationen oder erkennbaren Markeninhalte des Kunden genutzt werden.
§ D4 Lizenzverträge mit Dritten
- Soweit BRYX im Rahmen ihrer Produkte oder Projekte Marken, Logos oder sonstige Schutzrechte Dritter nutzt (z. B. von Profi-Sportvereinen, Verbänden oder Unternehmen), geschieht dies auf Grundlage gesonderter Lizenzverträge zwischen BRYX und den jeweiligen Rechteinhabern.
- Der Kunde erwirbt durch den Kauf oder die Beauftragung von BRYX keine eigenen Rechte an diesen Drittmarken über den vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfang hinaus. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, solche Marken eigenständig zur Kennzeichnung eigener Produkte oder Services zu verwenden.
- Soweit BRYX dem Kunden im Rahmen individueller Vereinbarungen weitergehende Nutzungsrechte an Drittmarken einräumt, richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den jeweiligen individuellen Verträgen.
§ D5 Referenzen, PR-Rechte
- BRYX ist – vorbehaltlich entgegenstehender zwingender Geheimhaltungsvereinbarungen – berechtigt,
- den Namen und ggf. das Logo des Kunden,
- die Bezeichnung des Projekts,
- Fotos, Renderings und Beschreibungen der mit BRYX durchgeführten Projekte (insb. Modelle, Sets, Installationen)
zu Referenz- und PR-Zwecken zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung - auf Websites und Social-Media-Kanälen von BRYX,
- in Präsentationen, Pitches und Verkaufsunterlagen,
- in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- auf Messen und Veranstaltungen.
- Soweit hierfür Kundendaten, Logos oder bestimmte Motive verwendet werden, erfolgt dies unter Beachtung der berechtigten Interessen des Kunden und der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.
- Der Kunde kann der Nutzung als Referenz aus wichtigem Grund widersprechen. In diesem Fall werden künftig keine neuen Referenzmaterialien mit Bezug auf den Kunden erstellt; bereits veröffentlichte Materialien dürfen von BRYX in der Regel weiter genutzt werden, soweit dem nicht zwingende Rechte des Kunden entgegenstehen.
- Für besonders sensible Branchen oder Projekte (z. B. kritische Infrastruktur, sicherheitsrelevante Bereiche) können die Parteien im Einzelfall abweichende Regelungen zu Referenzen und PR treffen.
§ D6 Verletzung von Schutzrechten
- Wird BRYX von Dritten wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten durch von BRYX gelieferte Leistungen in Anspruch genommen, wird der Kunde BRYX unverzüglich umfassend unterstützen und alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen vornehmen.
- BRYX ist berechtigt, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
- das betreffende Produkt oder die Leistung so zu ändern, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden,
- dem Kunden eine Nutzungsrechtseinräumung zu verschaffen,
- oder, sofern dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist, vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistung zurückzutreten und etwaige bereits erhaltene Vergütungen – abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgelts – zu erstatten.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz richten sich nach § 9 dieser AGB.
Teil E – Besondere Bestimmungen für digitale Plattformen
§ E1 Anwendungsbereich
- Die Bestimmungen dieses Teils E gelten für von BRYX betriebene oder zukünftig betriebene digitale Plattformen (z. B. Online-Portale, Community-Plattformen oder digitale Tools rund um Klemmbausteine; nachfolgend zusammen „Plattformen“), soweit über diese Plattformen
- Verträge über Produkte oder Leistungen von BRYX angebahnt oder geschlossen werden oder
- projektbezogene Inhalte bereitgestellt werden.
- Soweit über eine Plattform lediglich der Abschluss von Verträgen erfolgt (z. B. Produktkauf, Agenturauftrag), gelten für diese Verträge die einschlägigen Teile dieser AGB (insbesondere Teil A, B und C).
- Individuelle Vereinbarungen, gesonderte Plattform-Nutzungsbedingungen oder spezielle Vertragswerke (z. B. für professionelle Lizenzpartner oder Großmodelle) gehen den Regelungen dieses Teils E vor.
§ E2 Gesonderte Nutzungsbedingungen für Plattformen
- BRYX kann für einzelne oder mehrere Plattformen gesonderte Nutzungsbedingungen vorsehen, die insbesondere
- die Registrierung und Nutzung von Benutzerkonten,
- die zulässige Nutzung von Funktionen,
- Regeln für Uploads und User-Content,
- sowie besondere Haftungs- und Sperrregelungen
detailliert regeln.
- Werden für eine Plattform gesonderte Nutzungsbedingungen eingeführt, gelten diese vorrangig für die Nutzung der Plattform. Die vorliegenden AGB bleiben für die über die Plattform geschlossenen Verträge (z. B. Kaufverträge, Agenturleistungen, Lizenzvereinbarungen) ergänzend anwendbar, soweit die Plattformbedingungen nichts Abweichendes regeln.
- BRYX wird Kunden bei Einführung oder Änderung solcher Plattformbedingungen in geeigneter Form informieren (z. B. per Hinweis auf der Plattform oder bei Anmeldung).
§ E3 Vorläufige Regelungen zur Plattformnutzung (Platzhalter)
- Bis zur Einführung spezieller Plattform-Nutzungsbedingungen gilt für eventuell bereits bestehende Plattformfunktionen von BRYX folgendes:
- a) Registrierung und Zugangsdaten
Soweit für den Zugang zu einer Plattform eine Registrierung erforderlich ist, sind die vom Kunden gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu halten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht überlassen werden. Der Kunde informiert BRYX unverzüglich, wenn ein unberechtigter Zugriff auf sein Konto vermutet wird. - b) Zulässige Nutzung
Die Nutzung der Plattformen hat ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und der vertraglich vorgesehenen Zwecke zu erfolgen. Eine missbräuchliche Nutzung (z. B. Umgehung von Sicherheitssystemen, rechtswidrige Inhalte, Diskriminierung, Spam) ist untersagt. - c) Inhalte des Kunden
Soweit der Kunde im Rahmen einer Plattform Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Modelle) hochlädt oder BRYX zur Verfügung stellt, gelten die Zusicherungen und Freistellungsregelungen aus D2 entsprechend. Der Kunde stellt sicher, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt. - d) Änderung und Verfügbarkeit
BRYX ist berechtigt, Plattformfunktionen jederzeit zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder ganz einzustellen, soweit dem Kunden dies zumutbar ist und keine ausdrücklich zugesicherte Dauerschuldverpflichtung verletzt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder einen bestimmten Funktionsumfang besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht.
- a) Registrierung und Zugangsdaten
2. Eine weitergehende Einräumung von Nutzungsrechten an vom Kunden erstellten Inhalten für eigene Plattform- oder Produktnutzungen durch BRYX ist mit diesem Teil E nicht verbunden. Solche Nutzungen bedürfen gesonderter Vereinbarungen.